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   OLG Hamm, 25.06.2020 - I-24 U 109/19   

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https://dejure.org/2020,27425
OLG Hamm, 25.06.2020 - I-24 U 109/19 (https://dejure.org/2020,27425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2020 - I-24 U 109/19 (https://dejure.org/2020,27425)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2020 - I-24 U 109/19 (https://dejure.org/2020,27425)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Nachbargrundstück: Bienenhaltung als Beeinträchtigung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Muss der Nachbar die Haltung von Bienen dulden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine Bienenhaltung auf der eigenen Loggia!

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1439
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.01.1992 - V ZR 274/90

    Bienenanflug

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2020 - 24 U 109/19
    Bei einer von der Bienenhaltung auf einem anderen Grundstück ausgehenden Beeinträch-tigung auf ein Grundstück handelt es sich um eine den in § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB aufgezähl-ten Einwirkungen ähnliche, von einem Grundstück ausgehende Einwirkung, die unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzun-gen zu dulden ist (Anschluss an BGH, NJW 1992, 1389; OLG Bamberg, NJW-RR 1992, 406).

    Dies ist in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung sowie weitestgehend in der Literatur seit langem anerkannt (vgl. BGH, NJW 1992, 1389; OLG Bamberg, NJW-RR 1992, 406; Fritzsche in BeckOK BGB, Stand: 01.05.2020, § 906 Rn. 32; Klimke in BeckOGK, Stand: 01.01.2020, § 906 BGB Rn. 44; Wilhelmi in Erman, BGB, 15. Aufl., § 906 Rn. 10a; Herrler in Palandt, 79. Aufl., § 906 Rn. 11, jeweils m.w.N.).

  • OLG Bamberg, 16.09.1991 - 4 U 15/91

    Anscheinsbeweis bei Bienenstichen; Tierhalterhaftung; Nachbarrechtliches

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2020 - 24 U 109/19
    Bei einer von der Bienenhaltung auf einem anderen Grundstück ausgehenden Beeinträch-tigung auf ein Grundstück handelt es sich um eine den in § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB aufgezähl-ten Einwirkungen ähnliche, von einem Grundstück ausgehende Einwirkung, die unter den in der Vorschrift genannten Voraussetzun-gen zu dulden ist (Anschluss an BGH, NJW 1992, 1389; OLG Bamberg, NJW-RR 1992, 406).

    Dies ist in der höchstrichterlichen und obergerichtlichen Rechtsprechung sowie weitestgehend in der Literatur seit langem anerkannt (vgl. BGH, NJW 1992, 1389; OLG Bamberg, NJW-RR 1992, 406; Fritzsche in BeckOK BGB, Stand: 01.05.2020, § 906 Rn. 32; Klimke in BeckOGK, Stand: 01.01.2020, § 906 BGB Rn. 44; Wilhelmi in Erman, BGB, 15. Aufl., § 906 Rn. 10a; Herrler in Palandt, 79. Aufl., § 906 Rn. 11, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 143/17

    Trompetenspiel in einem Reihenhaus

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2020 - 24 U 109/19
    Bei der Bewertung, ob eine Beeinträchtigung im Sinne von § 906 Abs. 1 Satz 1 BGB wesentlich ist oder nicht, ist auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen sowie darauf, was ihm unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten ist (vgl. BGH, NJW 2019, 773 Rn. 13).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2020 - 24 U 109/19
    Es kommt für die Frage der Ortsüblichkeit darauf an, ob die durch eine Nutzung hervorgerufenen Beeinträchtigungen nicht stärker sind, als in dem betreffenden Gebiet im Allgemeinen üblich, ob also eine vergleichbare Nutzung auf anderen Grundstücken der Umgebung zu vergleichbaren Beeinträchtigungen der Nachbargrundstücke führt (vgl. BGH, NJW 1993, 935 [930]).
  • VG Osnabrück, 26.03.2004 - 2 A 4/03

    Allgemeines Wohngebiet; Außenbereich; Bauaufsichtliches Einschreiten; Bauliche

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2020 - 24 U 109/19
    Hier ist Bienenhaltung zwar grundsätzlich üblich, aber von der Beklagten nicht in der von dem Kläger durchgeführten Art und Weise, insbesondere in dem durchgeführten Umfang, zu tolerieren (vgl. aus öffentlich-rechtlicher Sicht VG Osnabrück, Urteil vom 26.03.2004 - 2 A 4/03, juris).
  • LG Münster, 14.04.2023 - 17 O 393/22

    Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche bei Blendwirkung einer

    Ob eine von einer Grundstücksbenutzung ausgehende Einwirkung auf das Nachbargrundstück wesentlich ist oder nicht, beurteilt sich nicht nach dem subjektiven Empfinden des gestörten oder gar des störenden Eigentümers (OLG Hamm MDR 2020, 1439).
  • OLG Hamm, 02.05.2023 - 24 U 45/20

    Immissionsschutzrecht; Kokerei; Unterlassungsanspruch; wesentliche

    Vielmehr stellt der BGH wie auch der Senat (vgl. Urteil vom 25.06.2020 - 24 U 109/19, BeckRS 2020, 21469; Urteil vom 18.11.2021 - 24 U 74/16, BeckRS 2021, 35377) regelmäßig und auch in den von der Beklagten herangezogenen Entscheidungen auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen ab und was diesem unter Würdigung anderer öffentlicher und privater Belange zuzumuten oder billigerweise nicht mehr zuzumuten ist.
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